Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

Recht1

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18. Juli 2018 seine Entscheidung verkündet, dass die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. Das BVerfG hat dabei die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Verfassungswidrig ist dagegen, dass auch für Zweitwohnungen ein Beitrag zu entrichten ist. Der Entscheidung des Verfassungsgerichts lagen Klagen von Bürgern bzw. Unternehmen zugrunde. Ausführungen zur Belastungssituation der Kommunen enthält das Urteil daher nicht. Das Gericht hat jedoch die Grundprinzipien der Beitragserhebung verfassungsrechtlich gebilligt, wie sie auch für die Kommunen zur Anwendung kommen.

LKT Rundschreiben Nr. 363/2018 [PDF-Dokument: 153 kB]

19.07.2018